Die Beauftragung einer Detektei stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Ein Privatdedektiv wird beauftragt, wenn der Auftraggeber voerst kein Interesse an der Einschaltung von Polizei oder anderen staatlichen Institutionen hat, da er zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um diese später eventuell vor Gericht verwenden zu können.
Überwiegend wird die Privatdedektei jedoch in Bereichen beschäftigt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden gar nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, wie zum Beispiel Fremdgehen.
Innerhalb der Kriminalstatistiken nehmen Einbrüche und Diebstahl die vorderen Plätze ein. Aber auch der Schutz von Personen wird immer wichtiger. Ein Detektiv kann ein Überwacher sein oder sich auf Personenschutz spezialisieren. Unter Überwachung versteht man die professionelle Beobachtung von Personen oder eines evtl. gefährdenden Objekts. Überwachungen werden in der Regel verdeckt durchgeführt. Dies kann durch persönliche Präsenz geschehen oder mit technischen Hilfsmitteln erfolgen. Hat beispielsweise ein Auftraggeber einen Verdacht, dass eine bestimmte Person eine Straftat begehen könnte, wird der Dedektiv den vermutlichen Täter konsequent überwachen und auch dessen Kontaktpersonen ermitteln. Wenn sich die Verdachtsmomente erhärten, wird er dies seinem Auftraggeber mitteilen und ihm empfehlen, die Erkenntnisse der Polizei mitzuteilen. Detektive sind auch Sicherheitsberater, die Firmen bei der Einrichtung von Alarm- oder anderen Sicherheitseinrichtungen beraten, um einen optimalen Schutz zu garantieren.
Doch es müssen nicht immer nur Gewalttaten sein, die eine Privatdedektei Arbeit erfordern. Hat zum Beispiel ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter, der einen Krankenschein vorgelegt hat, woanders arbeitet, dann wird der Detektiv die Person überwachen und, wenn sich der Verdacht bestätigt, dem Auftraggeber das komplette Beweismaterial übergeben. In diesem Fall werden es Fotos oder Videos sein, die von jedem Gericht als Beweismittel anerkannt werden.
Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder durch bestimmte Funktionen besonders gefährdet sind, können zur "Schutzperson" für eine Dedektei werden. Diese Aufgabe nimmt den Detektiv in besondere Verantwortung, in diesem Fall ist er für die so genannte „körperliche Unversehrtheit“ seiner "Schutzperson" verantwortlich. Die Intensität der Überwachung erfolgt nach einer gründlichen Gefahrenanalyse, die sich auch auf das Sammeln von Informationen aus dem Umfeld der betreffenden Person ausweitet. Doch es können auch weniger problematische "Schutzpersonen" sein. Detektive werden immer öfters beauftragt, Schauspieler oder Sänger vor zu aufdringlichen Fans zu schützen.
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